Mittagsaufsicht

Überbrückung zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht

Unabhängig von der Nachmittagsbetreuung wird für SchülerInnen, die zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht nicht nach Hause fahren können, eine kostenlose Mittagsbetreuung (für maximal 2 x 2 Stunden pro Woche!) angeboten. Während dieser „Überbrückungsstunden“ werden die Kinder in Klassenräumen von Lehrpersonen beaufsichtigt. Da es sich um eine baulich separat geführte und beaufsichtigte Stunde handelt, kann der „Warme Mittagstisch“ nicht in Anspruch genommen werden. Entfällt der jeweilige Nachmittagsunterricht, entfällt automatisch auch die Überbrückungsstunde und die Kinder werden entlassen. Die Mittagsbetreuung ist also kein Ersatz für die garantierte Nachmittagsbetreuung.