100 Jahre REPUBLIK und 80 Jahre nach dem ANSCHLUSS
In einer Zeit, in der Polen als Mitglied der EU einen Systemwandel vollzieht, „bei dem die bisher mühsam erarbeiteten Grundlagen des demokratischen politischen Systems systematisch beschädigt und teilweise ausgehebelt werden sollen“ (Vgl. Andrzej Kaluza und Julia Röttjer, Deutsches Polen-Institut (Hrsg.):Jahrbuch Polen 2017: Politik. Wiesbaden: Harrassowitz Verlag 2017.) und deshalb unter „politische Beobachtung“ gestellt wurde, in einer Zeit, wo rechts¬populistische Regierungen ein Demokratiekonzept präsentieren, in dem nach dem Motto „WIR sind wir!“ die nationale Identität in Gegensatz zum Universalitätsgedanken der Menschenrechte gebracht wird, ist es von besonderer Bedeutung im Gedenkjahr 2018 die Geschichte der Ersten Republik sichtbar zu machen, denn „ohne Wissen um Geschichte gibt es kein Demokratiebewusstsein und kein Bewusstsein für künftiges Handeln” (Barbara Prammer, Präsidentin des österreichischen Nationalrats 2006-2014)
1918 ist bedeutsam als das Jahr, in dem die Grundlagen unseres demokratischen Systems gelegt wurden, am 12.3.1938 endete die 1. Republik und die Eigenstaatlichkeit Österreichs mit dem Einmarsch der Truppen Hitlerdeutschlands und es begann die dunkle Zeit des NS-Terror¬regimes, in der die jüdische Bevölkerung von „ganz normalen“ Österreicherinnen und Österreichern gejagt und terrorisiert wurde: Als „Reibpartien“ hatten Jüdinnen und Juden die Straßen von den Parolen für ein unabhängiges Österreich zu reinigen. Das Unrechts¬regime des Nationalsozialismus schuf Unrechtsnormen in Gesetzesform, denen der Rechtscharakter z.B. durch willkürliche Versagung der Menschenrechte für die jüdische Bevölkerung abzusprechen ist- und brachte damit das Schlechteste im Menschen zum Vorschein: Diskriminierung, Enteignung jüdischen Besitzes und Aneignung desselben, Vertreibung, Denunziation, industriell organisierter millionenfacher Mord.
Ausschnitte der Schautafeln zur Geschichte Österreichs in der Ersten Republik
Der Blick auf die Jahre ohne Demokratie zeigt, dass die Demokratie jene Staatsform ist, die dem Individuum die größtmögliche Teilhabe und Freiheit ermöglicht. Eine Demokratie hat die Grundrechte – i.s. garantierte Freiheitsrechte gegenüber dem Staat wie Gleichheit vor dem Gesetz, gleiche Zugänglichkeit zu öffentlichen Ämtern¬ – sowie die Menschenrechte – jene Rechte, die weltweit jedem Menschen aufgrund seines Menschseins zustehen – zu schützen und zu vertreten. Demokratien arbeiten daran, dass alle in einem Staat lebenden Menschen die gleichen Rechte und Pflichten, aber auch die gleichen Möglichkeiten, also Chancengleichheit, haben.